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Der Bundesrat will die Kantone nicht zum vollen Lastenausgleich bei den Familienzulagen verpflichten

Die Motion «Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung», die die Kantone dazu verpflichten will, einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen einzuführen, soll nicht weiterverfolgt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Familienzulagengesetzes zur Kenntnis genommen. Angesichts der stark kontroversen Stellungnahmen hält er einen einschneidenden Eingriff in die kantonale Zuständigkeit für nicht vertretbar. Daher hat er beschlossen, dem Parlament die Motion zur Abschreibung zu beantragen. Die VZA begrüsst diesen Entscheid.

Keine Verpflichtung zum vollen Lastenausgleich
Die Motion «Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung» (17.3860) verlangt, dass die Kantone einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen einführen müssen. Davon betroffen wären 15 Kantone, die heute keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich haben. Fast die Hälfte von ihnen haben in der Vernehmlassung die Einführung eines vollen Lastenausgleichs abgelehnt, wie auch die VZA. Ebenfalls die Wirtschafts- und Branchenverbände sowie die Familienausgleichskassen (FAK) sind geteilter Meinung. Lediglich jene, die von der Einführung eines vollen Lastenausgleichs profitieren würden, befürworten die Vorlage, während die übrigen sie ablehnen. Bei diesem stark widersprüchlichen Ergebnis der Vernehmlassung ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein derart einschneidender Eingriff des Bundes in die Zuständigkeit der Kantone nicht vertretbar sei. Daher will er die Vorlage nicht weiterverfolgen und empfiehlt dem Parlament die Motion zur Abschreibung.

Das Familienzulagengesetz ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Es ist nur ein Rahmengesetz und belässt den Kantonen wesentliche gesetzgeberische Autonomie. Sie regeln individuell insbesondere die Finanzierung der Familienzulagen und entscheiden somit auch, ob ein Lastenausgleich zwischen den Kassen respektive Branchen wirken soll.

Alle Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden müssen sich einer FAK anschliessen und zur Finanzierung der Familienzulagen ihre Beiträge in die Kasse einzahlen. Je nach Branche sind die Beitragssätze unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, vielen Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien müssen die FAK höhere Beiträge verlangen als in Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede je nach Ausgestaltung teilweise oder vollständig nivellieren. Gegenwärtig wenden elf Kantone ein volles, neun Kantone ein teilweises und sechs Kantone gar kein Lastenausgleichssystem an.

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