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Nein zur Kantonalen Volksinitiative «Für eine ELTernzeit»

Die Initianten der SP verlangen mit ihrer kantonalen Volksinitiative eine Elternzeit von je 18 Wochen für jeden erwerbstätigen Elternteil einzuführen. Die Elternzeit soll durch die Erwerbsersatzordnung (EO), also durch Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bzw. vom Kanton (Steuerzahler) finanziert werden. Die VZA lehnt diese Initiative ab.

Mit der Elternzeitinitiative steht eine weitere sozialpolitische Forderung zur Debatte. Selbst wenn die Kosten einzelner Massnahmen gering sein mögen, im Bündel werden sie in finanzieller wie auch organisatorischer Hinsicht für die Unternehmen zunehmend zur Belastung. Grundsätzlich kann eine gemeinsame Elternzeit die fortschrittlichere Lösung als ein Mutter- und Vaterschaftsurlaub sein, allerdings sprengt eine derartige Ausdehnung des Urlaubs den für die Unternehmen zumutbaren Rahmen. Zudem würde ein solch kantonaler Alleingang dem Wirtschafts- und Innovationsstandort Zürich gegenüber anderen Kantonen schaden.

Unternehmen bieten heute schon flexible und familienfreundliche Arbeitsmodelle an, welche jedoch betriebsindividuell, oftmals unter Mitwirkung der Mitarbeitenden und/oder sozialpartnerschaftlich geregelt sind. Zu denken ist in erster Linie an flexible Arbeitszeitregelungen, angepasste Arbeitsmodelle wie Teilzeit in allen Formen, Ferien über die gesetzlichen Regelungen hinaus, Home-Office oder ganz wichtig: ein familienfreundliches Klima. Nicht selten sehen Gesamtarbeitsverträge entsprechende Regelungen vor. Im Gegensatz zur Elternzeit sind diese Massnahmen unbefristet und flexibel auf die wandelnden Familienbedürfnisse anpassbar.

Die Elternzeitinitiative hingegen stellt Unternehmen, v.a. KMU, aufgrund der ausgesprochen anspruchsvollen Umsetzung sowie der überlangen Abwesenheiten der davon profitierenden Mitarbeitenden vor grosse finanzielle und organisatorische Probleme.

Die Einführung einer zusätzlichen Elternzeit auf Kantonsebene schwächt die Wirtschaftskraft durch höhere Arbeitskosten. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit nimmt im Vergleich zu den Nachbarkantonen, welche keine umfassende Elternzeit haben, ab.

Gestützt auf diesen Ausführungen beantragt die VZA, die Volksinitiative «Für eine Elternzeit» ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

In jüngster Zeit sind die Arbeitgebenden bereits mit folgenden kostenintensiven Massnahmen verpflichtet worden:

  1. STAF, die 2000 in Kraft getretene Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (AG/AN je 0,15%)
  2. Gesetzlicher zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub (je 0,05%)
  3. Neue Betreuungsurlaube (Angehörigenbetreuung und Betreuung schwer kranker Kinder)
  4. Teillastenausgleich bei den Familienausgleichskassen (betrifft nur die Arbeitgeber).

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