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Vereinbarung über die Anstellungs­bedingungen

Die VZA stellt eine Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Kaufmännischen Angestellten und des Verkaufspersonals im Kanton Zürich zur Verfügung. Interessierte Firmen können diese Vereinbarung für ihre Mitarbeitenden abschliessen. Die Kosten belaufen sich auf CHF 30 pro Firma und pro Jahr. Die Vereinbarung wurde zwischen der VZA und dem Kaufmännischen Verband Zürich (KVZ) sowie dem Kaufmännischen Verband Winterthur (KVW) abgeschlossen. Sie ist für folgende Mitarbeiter vorgesehen:

Kaufmännische und kaufmännisch-technische Angestellte
Verkaufspersonal im Detailhandel

 

Diese Vereinbarung bezweckt die Erhaltung und Förderung guter Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern. Sie legt zeitgemässe Arbeitsverhältnisse fest. Eine Paritätische Kommission aus gleich vielen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern unterstützt diese Vereinbarung. Den Vorsitz führt abwechslungsweise ein Arbeitnehmer- oder ein Arbeitgebervertreter.

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Kontakt

In dieser Vereinbarung werden unter anderem die folgenden Punkte geregelt:

  • Probezeit
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Weiterbildung
  • Arbeitszeit
  • Überstunden
  • Ferien
  • Entlöhnung
  • Vorsorgebestimmungen
Vereinbarung
Gültig ab 1. Januar 2024
Salärregulativ
Gültig ab 1. Januar 2024

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