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Covid-19-Solidarbürgschaftssystem

Der Bund bereitet sich für eine mögliche Verschlechterung der epidemiologischen Lage in den kommenden Wochen oder Monaten vor. Zu diesem Zweck hat er eine Umfrage bei den Kantonen und den Verbänden der Wirtschaft zu einer allfälligen Neuauflage des Covid-19 Kredit- und Solidarbürgschaftssystems in Auftrag gegeben.

Die VZA, als wichtige Organisation für alle wirtschaftlichen Zweige in der Stadt und im Kanton Zürich, hat sich an der Umfrage ebenfalls beteiligt. Für die VZA ist die Neuauflage des Covid-19 Kredit- und Solidaritätsbürgschaftssystems subsidiär sinnvoll. Sie teilt die Auffassung des Bundesrats, wonach derzeit keine Anzeichen für verbreitete Liquiditäts- und Kreditengpässe bestehen, die nicht durch die Härtefallhilfen aufgefangen werden können. Deshalb erachtet sie das vom Bundesrat beschlossene Vorgehen, die Härtefallhilfen weiter aufzustocken und rasch umzusetzen, als zweckmässig. Darüber hinaus findet die VZA, dass der Kreditmarkt weiterhin gut funktioniert. Sie erkennt aus heutiger Sicht keine Notwendigkeit zur Neuauflage eines Kreditprogramms, unterstützt aber das Vorhaben des Bundesrats, im Sinne einer Eventualplanung die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.Sollte es die wirtschaftliche Situation zwingend erfordern, verschliesst sich die VZA nicht gegenüber einem zweiten Kreditprogramm, wenn dafür verbindliche Regeln definiert werden. Aus ihrer Sicht wären dabei insbesondere die folgenden «roten Linien» einzuhalten:

  • Eine Neuauflage des Kreditprogramms müsste von den Banken kostendeckend und effizient umgesetzt werden können. Zugleich haben die Banken klar zum Ausdruck gebracht, dass sie wiederum keinen Gewinn anstreben würden. Die Zinssätze wären deshalb – wie bis anhin – nicht festzuschreiben, vielmehr sollen sie bei Bedarf an die Marktentwicklungen angepasst werden können.
  • Die zentralen Eckwerte und Regeln sollten gegenüber dem ersten Programm unverändert bleiben, namentlich bei der Refinanzierung über die SNB, bei der regulatorischen Eigenmittel- und Liquiditätsbehandlung, bei den Kontrollpflichten oder bei den Zinssätzen (jährliche Analyse unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen).
  • Zudem wäre der Antragsprozess seitens des Bundes zwingend so auszugestalten und weiter zu automatisieren, dass das Missbrauchsrisiko im Vornherein minimiert werden kann.

Die VZA ist der Ansicht, dass die Covid-Kredite nur als ultimo ratio zu gewähren sind. Viel wichtiger ist jedoch, dass der Teillockdown Ende Februar 2021 aufgehoben wird, um nicht die Wirtschaft weiter zu schädigen.

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