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Unternehmens-Verantwortungs-Initiative

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative verlangt, dass Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz verpflichtet werden, regelmässig eine Sorgfaltsprüfung zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Verletzt ein Schweizer Unternehmen Menschenrechte oder Umweltstandards, so soll es für den Schaden aufkommen, auch wenn dieser durch eine Tochtergesellschaft im Ausland verursacht worden ist. Die Abstimmung findet am 29. November statt.
Die Volksinitiative «für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» lehnt der Bundesrat, National- und Ständerat ab. Weil das Grundanliegen aber berechtigt ist, hat das Parlament als Alternative einen indirekten Gegenvorschlag beschlossen. Dieser Kompromiss tritt aber nur in Kraft, wenn auch die Stimmberechtigten «nein» zur Initiative sagen. Somit liegt für den Abstimmungskampf eine Alternative zur Initiative vor, die auch von der Wirtschaft unterstützt wird.

Hier erfahren Sie mehr über die Initiative:

leere-versprechen-nein.ch
konzern-initiative.ch

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