Ja zur SRG-Initiative
Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ab. Sie verlangt, die heutige Haushaltsabgabe von 335 auf 200 Franken zu senken und Unternehmen vollständig von der SRG-Gebühr zu befreien. Zudem soll sich die SRG stärker auf den Service-public-Auftrag konzentrieren und gebührenfinanzierte Angebote reduzieren, die in Konkurrenz zu privaten Medien stehen.
Heute zahlen Haushalte 335 Franken im Jahr Serafe-Gebühren. Dies unabhängig davon, ob SRF-Sendungen angeschaut oder gehört werden. Da es sich um eine geräteunabhängige Gebühr handelt, ist auch unerheblich, ob im Haushalt Empfangsgeräte für SRF-Programme vorhanden sind oder nicht.
Alle Haushalte zahlen gleich viel. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Einpersonenhaushalt, einen Paarhaushalt oder eine Wohngemeinschaft mit mehreren Personen handelt. Einzige Ausnahmen: Haushalte mit Ergänzungsleistungen und taubblinde Personen. Taube oder blinde Personen hingegen müssen die Abgabe bezahlen. Taubblinde Personen werden von der Abgabe ausgenommen, wenn ihrem Haushalt keine abgabepflichtige Person angehört. Kollektivhaushalte wie Spitäler, Alters-, Behinderten- oder Studentenheime usw. bezahlen 670 Franken pro Jahr.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist beauftragt, die Abgabe-Tarife alle zwei Jahre zu überprüfen. Der Bund hat die Firma Serafe AG in Fehraltorf mit dem Inkasso der Gebühren beauftragt.
Die Schweizer Bevölkerung zahlt mit heute 335 Fr. die weltweit höchsten gerätunabhängigen Radio- und TV-Gebühren. Das KMU werden dabei doppelt belastet: Als Inhaber mit der die Haushaltsabgabe und zusätzlich als Unternehmen über den Betrieb mit SRG-Abgaben. Wenn man mehrere Unternehmen hat, kommen weitere Abgaben dazu. Diese Handhabung ist falsch und ungerechtfertigt. Unternehmen können weder TV schauen noch Radio hören. Trotzdem werden ihnen dafür jedes Jahr insgesamt 180 Millionen Franken in Rechnung gestellt. Die Initiative entlastet KMU vollständig von dieser ungerechtfertigten Mediensteuer.

